Zolltransit
Beförderung von Transitgütern (Export-Import-Export) sowie Ladungen innerhalb des Zollgebiets sind Zoll- und Steuerabgabenfrei. Die Zollabfertigung erfolgt dann am Bestimmungsort.
In der EU inkl. Liechtenstein werden das gemeinsame Versandverfahren und das Unionsversandverfahren angewandt. In anderen Fällen können auch andere Verfahren zum Einsatz kommen:
- TIR -Übereinkommen (68 Vertragsparteien)
- Carnet ATA als Versandschein